Dienstleistungen in der Medizintechnik für den öffentlichen Bereich, für den niedergelassenen Bereich und die Industrie
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Das Medizinproduktegesetz (MPG) in Verbindung mit der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreiberV) und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV, BGV A3) schreibt eine
Reihe von verschiedenen Kontrollen für das Betreiben von Medzinprodukten vor.
Alle Betreiber medizinischer Einrichtungen sind verpflichtet ihre Geräte in funktionsfähigem Zustand zu halten indem verschiedene Prüfungen in unterschiedlichen Intervallen
einzuhalten und durchzuführen sind.
Medizintechnische Prüfungen gemäß MPG und MPBetreiberV
MTK messtechnische Kontrollen (Eichung) für
- Bludruckmessgeräte - Ergometer
STK sicherheitstechnische Kontrollen für
- Diagnosegeräte - Therapiegeräte - Laborgeräte
BGV-A3 elektrische Sicherheitsprüfungen für elektrisch betriebene Geräte
Zu unseren Kunden gehören:
niedergelassene Einzelpraxen
Gemeinschaftspraxen
Rettungsdienste
Krankenhäuser und Universitätskliniken
Rehazentren und Kurhäuser
Altenheime und Pflegeheime
Diakoniestationen und Sozialstationen
Wellnesshotels und Fitnessstudios
Industriebetriebe, die medizintechnische Gerät bzw. Einrichtungen Betreiben