Überblick über die Gesetze
 MPGMedizin-Produkte-Gesetzgebung
MPBetreiberV  Medizin-Produkte-Betreiber-Verordnung
BGV A3BerufsgenossenschaftlicheVorschriften für ortsfeste und ortsveränderliche, elektrisch betriebenen Geräte
Prüffristen
  MedizinprodukteNachprüffristen
in Jahren
MTKMedizinprodukte zur Bestimmung der Hörfähigkeit (Ton- und Sprachaudiometer)1
MTKMedizinprodukte zur Bestimmung von Körpertemperaturen (mit Ausnahme von Quecksilberglasthermometern mit Maximumvorrichtung)
  medizinische Elektrothermometer2
  mit austauschbaren Temperaturfühlern2
  Infrarot-Strahlungsthermometer1
MTKMessgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung 2
MTKMedizinprodukte zur Bestimmung des Augeninnendruckes (Augentonometer)
  allgemein2
  zur Grenzwertprüfung 5
MTKTretkurbelergometer zur definierten physikalischen und reproduzierbaren Belastung von Patienten2
STKwenn nicht anders vom Hersteller definiert spätestens jedes zweite Jahr
BGV A3ist für alle ortveränderliche, elektrisch betriebene Geräte laut BGV (wenn nicht anders vom Hersteller definiert) jedes halbe Jahr durchzuführen. Je nach Auslastung und Fehlerquote können die Prüffristen durch den Betreiber bzw. durch den Prüfer auf ein Jahr verlängert werden. Da es zur Zeit aber noch keine einheitlichen Prüffristen gibt empfehlen die Fachkreise und verschiedene Oberste Landesbehörden die BGA A3 Prüfungen jährlich zu wiederholen.