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Geräteprüfungen nach BGV A3 für ortsveränderliche, elektrisch betriebene Geräte (keine STK):
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Die BGV A3 Prüfungen für alle ortveränderlichen, elektrisch betriebene Geräte sind laut BGV (wenn nicht anders vom Hersteller definiert) jedes halbe Jahr durchzuführen.
Je nach Auslastung und Fehlerquote können die Prüffristen durch den Betreiber bzw. durch den Prüfer auf ein Jahr verlängert werden. Da es zur Zeit aber noch keine einheitlichen Prüffristen gibt empfehlen die Fachkreise und verschiedene oberste Landesbehörden die
BGV A3 Prüfungen jährlich zu wiederholen.
Wir führen die BGV A3 Prüfungen an allen ortveränderlichen, elektrisch betriebenen Geräten durch.
Selbstverständlich führen wir auch für Industrie-, Gastronomie-, und Handwerksgeräte
die BGV A3 Prüfungen an allen ortveränderlichen, elektrisch betriebenen Geräten durch.
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